Beurlaubung



Es gibt Tage, an denen Sie Ihr Kind nicht in die Schule gehen lassen können oder wollen. Dazu gehören religiöse Feiertage außerhalb der christlich vorgegebenen Feste (z.B. ein Tag des Opferfestes), Sterbefälle, Hochzeiten, aber auch Jugendfahrten mit Vereinen oder ähnliches. In diesen Fällen müssen Sie vorher einen Antrag auf Beurlaubung stellen.

Beispiel:

Liebe Frau ____(Name der Klassenlehrerin)_______,

ich bitte Sie mein Kind ______(Name des Kindes)_____ an den Tagen______(Datum der Fehltage)________ zu beurlauben, weil ______(Grund)__________________________________________.

Mit freundlichen Grüßen

(Ihr Name und Ihre Unterschrift)



Wollen Sie Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien beurlauben lassen oder sind es mehr als zwei Tage, müssen Sie bei Frau Wilms im Sekretariat einen Beurlaubungsantrag ausfüllen und Belege für die Notwendigkeit mitbringen. Die Schulleiterin Frau Volkmer muss die Beurlaubung bewilligen. Das darf sie nur aus sehr wichtigen Gründen, z.B. einem Sterbefall, tun.